Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Versicherten lediglich die medizinische Grundversorgung. Hiernach sind somit ambulante und medizinische Behandlungen, Heilmittel und Medikamente abgedeckt, die Behandlung beim Heilpraktiker hingegen wird von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Insgesamt wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren derart gekürzt, so dass einige Leistungen, wie etwa die Kostenbeteiligung bei Sehhilfe oder das Sterbegeld nicht mehr abgesichert sind. Auch bei Zahnersatz leisten die Kassen nur noch einen gewissen Grundbedarf. Alle Leistungen, die darüber hinaus in Anspruch genommen werden sollen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Geprüfte Qualität
Vergleich der Krankenzusatzversicherungen sinnvoll
Unabhängig davon, für welche Krankenzusatzversicherung man sich entscheidet, die Kosten für die Versicherung werden immer nach dem Geschlecht und dem Alter bestimmt. Vor allem junge Menschen können ihren Zusatzschutz daher zu günstigen Konditionen erhalten, mit zunehmendem Alter hingegen werden diese Versicherungen teurer. Da die Versicherungsunternehmen zudem sehr unterschiedliche Preismodelle verfolgen, kann ein Vergleich der Krankenzusatzversicherungen sinnvoll sein, um einen günstigen Anbieter finden zu können. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenzusatzversicherung Vergleich.
Sterbegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung
Letztlich wird von den gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren auch das bis dahin gezahlte Sterbegeld nicht mehr übernommen. Für Versicherte bedeutet dies, dass die Beerdigungskosten gänzlich von ihnen selbst oder aber den Angehörigen finanziert werden müssen. Wer nicht auf Vermögen zurückgreifen kann, hat die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Im Sterbefall überweist die Versicherung den Hinterbliebenen zwischen 2.500 - 10.000 Euro, die dann für die Beerdigungskosten verwendet werden können.