Wie vergleicht man Angebote der privaten Krankenversicherung?

Private Kranken­­­versicherung 2019

Vergleich und Wechsel

Die Auswahl an Tarifen zur Private Krankenversicherung (PKV) ist riesig. Verbraucher, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, haben daher die Qual der Wahl.

Vergleich privaten Kranken­­versicherung: Mindesteinkommen & Grenze

Die private Krankenversicherung bietet abhängig vom jeweiligen Tarif ein breites Spektrum an Leistungen. Auch die Terminvergabe beim Facharzt läuft für Privatpatienten in der Regel schneller. Ebenso sind lange Aufenthalte im Wartezimmer des Arztes für Privatpatienten eine Seltenheit, da sie meist bevorzugt behandelt werden. Kein Wunder also, dass sich viele Menschen für die Vorzüge der privaten Krankenversicherung interessieren.

Allerdings kann nicht jeder Mensch in den Genuss der privaten Absicherung kommen. Denn während Selbständige, Freiberufler, Studenten und Beamten unabhängig von ihrem Einkommen Privatpatienten werden können, müssen Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen aufweisen. Dieses wird durch die sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, festgelegt. Nur wer als Arbeitnehmer mehr Geld verdient, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung eintreten. Im Jahr 2019 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 60.750 Euro.

Worauf beim Vergleich der PKV zu achten?

Je nach Ihrer Lebenssituation, Ihrem Alter und persönlichen Ansprüchen an einen guten Krankenversicherungsschutz eignen sich ganz unterschiedliche Tarife. Daher berücksichtigt der Vergleich auf pkv-private-krankenversicherung.net nicht nur ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch Ihre Angaben bei der Berechnung der geeignetsten Tarife.

Unter den gut fünfzig Krankenversicherungsgesellschaften herrschen dabei selbst bei den gleichen Grundvoraussetzungen marktübliche Preisunterschiede. Daher kann Ihnen der Private Krankenversicherung Vergleich helfen mehrere hundert Euro pro Jahr zu sparen. Der objektive Versicherungsvergleich stellt dabei die PKV Angebote direkt gegenüber, so dass Sie kostenlos und unverbindlich eine Übersicht der günstigsten Tarife erhalten.

Vergleich der PKV Leistungen

Generell gilt jedoch, dass Sie sich schon im Vorfeld Gedanken über den gewünschten Leistungsumfang machen sollten. So können Sie beim der Gegenüberstellung genau jene Tarife vergleichen, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Denn während die Erstattung von Sehhilfen für den einen Versicherten besonders wichtig ist, legt ein anderer mehr Wert auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer während eines Krankenhausaufenthalts. Der Private Krankenversicherung Vergleich auf pkv-private-krankenversicherung.net bietet Ihnen hier die Möglichkeit den für Sie optimalen Tarif zu finden.

Leistungen

Worin aber genau liegt der Unterschied zur gesetzlichen Absicherung? Die Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind genau festgelegt. Die einzelnen Krankenkassen können nur wenige Zusatzleistungen anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Leistungen jedoch nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. So kann der Krankenversicherungsschutz bei der PKV Erstattungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen beinhalten. Auch die Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt sind bei der privaten Krankenversicherung möglich.

Bei der Suche nach einem geeigneten Tarif zur privaten Krankenversicherung sollte man daher nicht nur auf den Preis achten. Nicht jede Police bietet Spitzenleistungen. Auf der anderen Seite sollte man allerdings auch auf einen Premium-Tarif verzichten, wenn man viele der Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wer nie zum Heilpraktiker geht, kann auf die Erstattung von naturheilkundlichen Behandlungsverfahren verzichten. Denn auch bei der PKV gilt: Je mehr Leistungen der Tarif bietet, desto höher sind auch die Versicherungsbeiträge.

Kosten

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge zur PKV nicht anhand des Einkommens berechnet. Vielmehr orientieren sich die Prämien an Alter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherten sowie dem genauen Leistungsumfang der Versicherung. Dadurch ergeben sich zwischen den verschiedenen Angeboten sehr große Preisspannen. Ein private Krankenversicherung Vergleich wird dadurch nicht vereinfacht. Allerdings bieten die Tests unabhängiger Verbraucherorganisation und Branchendienste einen guten ersten Überblick über geeignete Anbieter und mögliche PKV-Tarife.

PKV Tests: Die Meinung von Stiftung Warentest und Co.

Anders als bei einer Hausratversicherung oder Kfz-Haftpflichtversicherung kann man die private Krankenversicherung nicht regelmäßig wechseln, wenn die Beiträge steigen. Denn bei der PKV zahlt man monatlich nicht allein die reinen Krankenversicherungsbeiträge. Zusätzlich fallen die sogenannten Altersrückstellungen an, mit denen im Alter zu starke Beitragssteigerungen verhindert werden sollen. Das Problem: Bei einem Anbieterwechsel gehen diese Altersrückstellungen im schlimmsten Fall vollständig verloren. Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte daher wohl überlegt sein. Wer bereits länger als drei Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert ist, profitiert selten von einem Anbieterwechsel.

Daher sollte von Vornherein ein Anbieter gewählt werden, der auch dauerhaft faire Beiträge für gute Leistungen bieten kann. In den meisten Tests zur PKV wird daher auch die Beitragsstabilität der Unternehmen in die Bewertung einbezogen. Aber auch das Leistungsangebot, der Service und andere Faktoren beeinflussen das jeweilige Gesamtergebnis. Dabei geben die Testsieger nicht immer zuverlässig Aufschluss darüber, welche Tarife die besten sind. Denn die Tests werden auf Basis von Modellkunden erstellt. Je mehr sich die eigene Lebenssituation von der der Modellkunden unterscheidet, umso weniger aufschlussreich ist der jeweilige Test. Ist der Modellkunde beispielsweise ein junger Selbständiger ohne Kinder, so eignen sich für ihn wahrscheinlich andere Tarife als für einen Angestellten mit einer großen Familie.

Wer kann in die private Kranken­versicherung wechseln?

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Studenten können sich unabhängig von ihrem persönlichen Einkommen von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Arbeitnehmer müssen hingegen ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) vorweisen. Diese Grenze wird jährlich an die aktuelle Einkommens- und Lohnentwicklung angepasst. Sie liegt im Jahr 2018 bei 59.400 Euro brutto. Nur wer als Arbeitnehmer ein höheres Einkommen aufweist, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Fällt man hingegen (beispielsweise durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze) wieder unter den aktuellen Wert, so wird man erneut versicherungspflichtig und muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Egal welche berufliche Tätigkeit man ausübt: Vor einem private Krankenversicherung Wechsel sollte genau überprüft werden, ob sich die PKV einerseits lohnt und welcher Tarif andererseits der am besten geeignete für die eigenen Bedürfnisse und Ansprüche ist. Ein späterer Wechsel des private Krankenversicherung Anbieters gestaltet sich meist als schwierig, da bei einem Anbieterwechsel der Verlust der bisher angesparten Altersrückstellungen droht. Daher sollte von vornherein eine Gesellschaft gewählt werden, die beispielsweise durch stabile Beiträge überzeugt.

Wechsel in die private Kranken­versicherung

Es gibt zahlreiche Argumente, die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sprechen. So können sich Privatpatienten ihre Leistungen aus dem Tarifangebot frei wählen und so individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen. Dabei stehen Versicherten in der privaten Krankenversicherung weitaus mehr Leistungen zur Verfügung als Kassenpatienten. Zudem kann die PKV deutlich günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Vor allem Gutverdiener und Selbständige profitieren hier. Allerdings ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nicht für jeden Interessierten möglich. Insbesondere für Arbeitnehmer gelten strenge Regeln.

Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft

Wenn der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht in Frage kommt, besteht noch immer die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter zu wechseln. Hierbei bleiben die Altersrückstellungen erhalten. Solange der neue Tarif mindestens die Leistungen des alten Vertrags bietet, darf die jeweilige Versicherungsgesellschaft den Wechsel auch nicht verweigern. Nur ein Wechsel von einem Unisex- in einen Bisex-Tarif ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen. Einige Versicherer machen einen solchen Wechsel für ihre Kunden jedoch schwer. Vor allem wenn es um Informationen zu infrage kommenden Tarifen geht, verschleppen einige Anbieter ihre Antworten. Versicherte sollten sich davon allerdings nicht entmutigen lassen. Es gibt sehr oft bessere bzw. günstigere Angebote, wenn man bereits seit einiger Zeit privat versichert ist. Ein Wechsel innerhalb der PKV kann sich also sehr wohl lohnen.

Anbieter­wechsel der privaten Kranken­versicherung

Stimmt der Service nicht oder steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu rasant, so wünscht sich der eine oder andere privat Versicherte die private Krankenversicherung zu wechseln. Ein Anbieterwechsel lohnt sich dabei in der Regel nur, wenn das Versicherungsverhältnis erst seit kurzer Zeit, etwa unter drei Jahre, besteht. Ansonsten kann der Verlust der angesparten Altersrückstellungen durch die günstigeren Beiträge nicht aufgewogen werden. Wer allerdings schon nach kurzer Zeit unzufrieden mit seiner privaten Krankenversicherung ist, sollte noch mehr als zuvor bei der Auswahl auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis beim neuen Anbieter achten. Hierbei hilft ein genauer Versicherungsvergleich.

Wechsel: PKV zu gesetzliche Kranken­kasse

Wer einmal über die private Krankenversicherung abgesichert ist, kann nicht ohne weiteres zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Arbeitnehmer haben nur die Möglichkeit wieder Kassenpatient zu werden, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Selbständige und Freiberufler müssen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (ebenfalls mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze) aufnehmen, um sich wieder gesetzlich zu versichern. Beamte haben einmal privat versichert, keine Möglichkeit zur Rückkehr. Wer als Student bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied ist, muss bei dem Einstieg in den ersten Job in der Regel zurück in die Gesetzliche, da das Einstiegsgehalt selten über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Im Übrigen: Ab dem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bis auf Ausnahmefälle nicht mehr möglich. In jedem Fall gilt es daher, vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung die Hilfe eines Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen, um die optimale Absicherung zu finden.