Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bald Standard

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits von einigen großen Krankenkassen wie z.B. die DAK, Deutsche BKK und BKK Gesundheit mit jeweils pauschal 8 Euro pro Monat, die BKK Westfalen-Lippe mit einem Prozent vom Bruttogehalt und die BKK für Heilberufe gar mit 12 Euro pro Monat erhoben.

Versicherte einiger großer Krankenkassen müssen ebenso wie Mitglieder mancher ehemals als besonders günstige Betriebskrankenkasse einen Zusatzbeitrag an ihre Krankenversicherung zahlen. Dieser Beitrag wird von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben, wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds weniger als 95 Prozent ihrer notwendigen Ausgaben abdecken. Der Zusatzbetrag wird alleine vom Arbeitnehmer bestritten, seine Höhe darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragan.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein pauschaler Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro im Monat ohne eine Prüfung des versicherungspflichtigen Einkommens erhoben werden darf. Folgerichtig erhebt ein Großteil der Krankenkassen exakt acht Euro als monatlichen Zusatzbeitrag. Der Versicherte kann bei Einführung der Beiträge die Krankenkasse wechseln. Die meisten Prognosen gehen jedoch davon aus, dass in den nächsten Jahren nahezu jede Krankenkasse diese Beiträge einführen muss, dennoch werben einige Kassen ausdrücklich damit, dass sie keinen solchen Beitrag erheben. Das Mitglied kann oft einen Teil der Beiträge sparen, indem es der Abbuchung für ein ganzes Jahr statt der monatlichen Zahlweise zustimmt, die hierdurch eingesparten Verwaltungskosten werden von vielen Kassen in Form eines Rabattes erstattet.

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