Zusatzbeitrag: Kassen fürchten Ausgaben durch Versorgungsgesetz
Mit dem neuen Versorgungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium den Ärztemangel bekämpfen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen allerdings in dem Gesetz einen Kostenfaktor, der am Ende auch die Patienten teuer zu stehen kommt. Denn seitens der GKV wird mit Mehrausgaben von vier Milliarden Euro gerechnet, die am Ende über einen Zusatzbeitrag finanziert werden.
Streitpunkt Ärztemangel
In den vergangenen Monaten ist zwischen BMG, Krankenkassen und den Ärzten ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob Deutschland überhaupt einen Mangel an Fachärzten zu beklagen hat.
Aus Sicht des Verbandes hat Deutschland nicht mit einem Mangel an ausgebildeten Ärzten zu kämpfen, sondern mit einem schwerwiegenden Verteilungsproblem. In Städten und Ballungsräumen siedeln sich immer mehr Ärzte an, ländliche Regionen bleiben dagegen zunehmend unterversorgt. Seitens des Bundesministeriums kehrt man dagegen immer wieder den Mangel heraus. Und will mit dem neuen Versorgungsgesetz die Entwicklung stoppen.
Finanzielle Anreize für Ärzte
Einer der Eckpunkte, den das Ministerium in das Versorgungsgesetz aufnehmen will, betrifft zum Beispiel veränderte Bedarfsplanungsgrundsätze im Bereich der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig will man aber auch finanzielle Anreize schaffen, mit denen Ärzte zum Beispiel dazu bewegt werden sollen, sich in unterversorgten Gebieten anzusiedeln. Die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung würde in diesem Zusammenhang eine Stärkung erfahren.
Es bleibt aber die Frage, wer gerade den finanziellen Aspekt des Versorgungsgesetzes schultern soll. Aus Sicht der Krankenkassen ist die Befürchtung nicht unbegründet, mit den Kosten alleingelassen zu werden. Gegenüber der „Rheinischen Post“ prognostizierten die Kassen bereits Mehrausgaben bis 2013 von vier Milliarden Euro, die in einem Zusatzbeitrag von ca. 6,70 Euro für die Kassenpatienten münden könnten.
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