Zukunftskongress der Techniker Krankenkasse

Zukunftskongress TK
Experten und Versicherte fragen sich bereits seit einiger Zeit, wie es denn mit der Gesundheitsvorsorge in Deutschland weitergehen soll. Sicher ist lediglich, dass die Kosten der Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden. Wie diesem Kostenanstieg zu begegnen ist und wie dennoch eine vollumfassende Versorgung der Menschen sichergestellt werden kann, soll auf dem TK-Zukunftskongress der Techniker Krankenkasse am 22 Februar 2011 in Berlin besprochen werden.
Arzneimittelversorgung im Vordergrund
Unter dem Motto „Arzneimittelversorgung 2.0 – Die Zukunft hat begonnen“, wollen sich zahlreiche Experten der künftigen Arzneimittelversorgung in Deutschland widmen.
Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung
Zu den weiteren Themen des Kongresses im Februar in Berlin sollen die Chancen und Risiken der individualisierten Medizin sowie die Qualitätssicherung und die Qualitätsbemessung sein. Ziel dieser Diskussionen ist in erster Linie, die in Deutschland hohe Qualität der medizinischen Versorgung weiter sicherzustellen und, wenn möglich, sogar zu verbessern. Über diese Themen werden neben Wissenschaftlern auch Praktiker aus der Medizin sowie der Pharmazie und Experten aus der Industrie sowie des Verbraucherschutzes diskutieren. Sie alle haben einen guten Einblick in die Möglichkeiten der Pharmakologie und können so die allgemeine Arzneimittelversorgung in Deutschland bewerten sowie Vorschläge für die weitere Vorgehensweise nennen.
Versicherte der PKV genießen weiterhin hohen Leistungsanspruch
All diese Diskussionen beziehen sich vorrangig auf die Versorgung gesetzlich Versicherter, da deren Leistungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fest verankert sind. Privat Versicherte hingegen haben die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrer PKV die jeweiligen Leistungen der Krankenversicherung zu vereinbaren und sich so einen höherwertigeren Versicherungsschutz zu sichern. Die Leistungen der privaten Versicherung werden aktuell noch nicht beschnitten, da die Versicherten hier Anspruch auf den vertraglich benannten Leistungsumfang haben. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung können die privaten Krankenkassen jedoch nach Bedarf eine Prämienerhöhung durchsetzen, wie sie auch Anfang 2010 zu sehen war.
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