Wer übernimmt Kosten für Attest und Bescheinigungen

Das Ausstellen eines Attestes ist eine Wunschleistung, welche der Patient mit wenigen Ausnahmen selber bezahlen muss. Die wichtigste Ausnahme stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar.

Wenn der Patient den Arzt ausschließlich wegen der Attestausstellung besucht, muss er auch die Kosten für die Untersuchung zahlen, während diese von der Krankenkasse erstattet werden, wenn das Attest eine zusätzliche Leistung während eines Arztbesuches darstellt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine ärztliche Bescheinigung anzufordern, wenn ohnehin ein Arztbesuch anfällt. Die bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises anfallenden Attestkosten werden durch die diesen ausstellende Behörde bezahlt.

Die Gebührenordnung für Ärzte unterscheidet zwischen einem einfachen und einem ausführlichen Attest. Bei einem gegen eine geringe Gebühr ausgestellten einfachen Attest wird häufig stillschweigend auf die eigentlich vorgeschriebene schriftliche Auftragserteilung verzichtet.
Keine besonderen Gebühren für ein Attest darf der Arzt berechnen, wenn sein Patient lediglich Kopien von Untersuchungsergebnissen verlangt. In diesem Fall darf lediglich der Ersatz der tatsächlichen Kosten verlangt werden.

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