Wechsel Krankenversicherung von PKV zu PKV

Versicherte der privaten Krankenversicherung können ihren Versicherungsanbieter auf Wunsch jederzeit wechseln, wenn sie mit diesem nicht mehr zufrieden sind oder wenn sich dessen Beiträge erhöhen. Hierfür ist zuerst die Kündigung beim bestehenden Versicherungsunternehmen notwendig, um eine Doppelversicherung, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, zu vermeiden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Dies ist zum einen die ordentliche Kündigung, die bei privaten Versicherungsverträgen meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres erfolgen kann. Einige Versicherungsverträge sind jedoch beim Abschluss mitunter langfristig vereinbart worden, so dass die Kündigung dann erst nach Ablauf von drei oder fünf Jahren möglich ist. Neben der ordentlichen Kündigung kann aber auch das Recht auf außerordentliche Kündigung in Anspruch genommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Beiträge der Krankenversicherung erhöht werden. Die Kündigung ist dann mit Wirkung zum Erhöhungsdatum mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Bei einem Wechsel innerhalb der PKV ist jedoch zu beachten, dass die von der Versicherung gebildeten Altersrückstellungen beim Alten Versicherer verbleiben. Dies kann sich auf die Preissteigerungen im Alter negativ auswirken. Lediglich im ersten Halbjahr 2009 war es Versicherten möglich, in den neuen Basistarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln und die bisher angesammelten Altersrückstellungen mitzunehmen. Zudem sollte beachtet werden, dass die neue Versicherung die Beiträge anhand des derzeitigen Alters sowie des Gesundheitszustandes berechnet. Daher kann sich ein Wechsel bei älteren Menschen finanziell nachteilig auswirken. Eine vorherige Berechnung der Beiträge ist daher vor Kündigung und Neuabschluss sinnvoll.