Wahltarife: In der GKV die Leistungen aufbessern
Pünktlich zum Jahreswechsel mussten sich alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf neue Regeln einstellen. Das wohl einschneidendste Erlebnis war die Anhebung der Beiträge. Positiv wirken sich dagegen die Neuerungen bei den Wahltarifen aus. Hier können die Mitglieder der Krankenkassen nicht nur Leistungen aufbessern, sondern stehen in ihren Rechten jetzt auch besser da.
Wahltarife in der GKV – mehr Leistung?
Mithilfe der Wahltarife werden Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest in einigen Punkten zu PKV-ähnlichen Patienten.
So kann der Versicherte in den Wahltarifen Beitragsrückerstattungen in Anspruch nehmen oder rechnet direkt mit dem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Im Wartezimmer scheinbar ein Vorteil. Zumal die Fristen für den Verbleib in diesen Wahltarifen zum 01. Januar gelockert worden sind. Zeitgleich können Betroffene beim Erheben eines Zusatzbeitrags seitens der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt leichter wechseln. Vorzüge, die man trotz allem gegen die Nachteile abwägen sollte.
Teure Besuche beim Arzt
Wer sich als Privatpatient behandeln lässt, ist im ersten Moment erstaunt über die Höhe der Kosten. Zumal es nicht einmal sicher ist, ob die Kosten überhaupt voll durch die Krankenkasse getragen werden. Das Problem: Während der Arzt nach der GOÄ abrechnet, sieht die Kassen-Gebührenordnungen anders aus. Es werden auf der Arztrechnung die Kosten übernommen, die auch laut EBM anfallen würden. Die Folge: Patienten müssen einen Teil der Kosten aus eigener Tasche finanzieren.
Wahltarif oder Zusatzversicherung?
Die Frage, inwiefern die Wahltarife wirklich lohnen, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Stattdessen der Hinweis auf eine weitere Lösung, wie sich die Leistungen der GKV an die einer privaten Krankenversicherung angleichen lassen – über Zusatzversicherungen. Letztere lassen sich seit einigen Jahren für spezielle Behandlungsbereiche abschließen und damit auf die individuelle Situation zuschneiden.
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