Wahltarife: Erschwerter Wechsel in die PKV
Wer 2010 ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt hat, kann seit Anfang dieses Jahres wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollten sich Mitglieder der GKV sehr genau anschauen, in was für einem Tarif sie derzeit versichert sind. Meldungen über einen erschwerten Austritt aus den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung machen derzeit die Runde. Und sorgen für Verunsicherung.
Wahltarife für Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Eigentlich schienen die Wahltarife für Versicherte eine gute Möglichkeit, um die Leistungen der GKV ein wenig „aufzubohren“.
Und genau diese Bindungsfristen stiften im Moment Verwirrung. Denn in den Wahltarifen gelten Fristen zwischen 12 und 36 Monaten, in denen ein Wechsel nicht möglich ist. Umstritten ist, ob diese Bindungsfrist auch gilt, wenn der Versicherte der GKV nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig ist, also ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt. In den Augen der Kassen ist dem so. Und damit der Austritt aus dem Wahltarif für die Mitglieder der GKV unmöglich.
Unklare Vorgaben zu den Bindungsfristen
Dabei berufen sich die Krankenkassen auf ein Schreiben aus dem Jahr 2008. Hierin setzten die Spitzenverbände der Krankenkassen den Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kündigung gleich. Allerdings ist diese Haltung nur eine Seite der Medaille. Das Bundesversicherungsamt sieht den Sachverhalt genau anders. Und zieht durchaus eine Linie zwischen Kündigung und Austritt. Letzterer ist nicht an die fixierten Bindungsfristen gebunden.
Verwirrspiel setzt sich fort
Erschwert wird das Dilemma durch die Formulierungen innerhalb der Gesetze. Denn in diesem Zusammenhang wird tatsächlich von einem Austritt statt einer Kündigung gesprochen – obwohl die Folgen ähnlich sind. Kein Wunder, dass auch die Mitarbeiter in den Krankenkassen verunsichert sind. Am Ende wird das Ganze wahrscheinlich auf die Klage von einigen Versicherten hinauslaufen, die den Sachverhalt seitens der Justiz klären lassen.
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