Wahlfreiheit bei Medikamenten

Wahlfreiheit Medikamente

Gesetzlich Versicherte können sich ab Januar 2011 in ihrer Apotheke für ein anderes als das von ihrer Krankenkasse vorgeschlagene Medikament entscheiden. Eventuelle Mehrkosten gehen allerdings zu Lasten der Versicherten, die diese in der Apotheke begleichen müssen. Die Medikamentenzuzahlung soll die Krankheitskosten für die Krankenkassen in Grenzen halten.

Medikamentenzuzahlung bei Wahlfreiheit

Bis Dezember 2010 mussten gesetzlich Versicherte Medikamente von Herstellern wählen, mit denen die jeweilige Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hatte.

Diese Rabattverträge sorgen dafür, dass die Kosten für Medikamente überschaubar bleiben und sich so die Kosten für die medizinische Versorgung insgesamt reduzierten. Im Krankheitsfall ist es dann jedoch nicht möglich, Wahlmedikamente zu nutzen. Einige Versicherte vertragen diese günstigeren Medikamente aber nicht immer, auch wenn die Wirkstoffzusammensetzung vergleichbar ist.

Trotz gleicher Zusammensetzung unterschiedliche Verträglichkeit bei Arzneimittel

Ab 2011 ist es jetzt aber auch möglich, ein Arzneimittel eines anderen Herstellers zu wählen, welches die gleichen Wirkstoffe aufweist, in einigen Fällen aber verträglicher ist. Auf diese Möglichkeit werden vor allem Versicherte zurückgreifen, die bestimmte Medikamente benötigen und auf diese bereits eingestellt sind.
Dieses Recht der Versicherten auf freie Medikamentenwahl birgt in der Praxis allerdings einige Probleme. So sind die Apotheker vor Ort verpflichtet, dem Versicherten für das Medikament den vollen Preis zu berechnen. Die Quittung für das Präparat können Versicherte nachfolgend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Der Rechnungsbetrag wird dann abzüglich eines Pauschalbetrages, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden kann, erstattet.

Verwaltungsaufwand der Krankenversicherung verteuert Wahl-Medikament

Der Pauschalbetrag beinhaltet neben dem Aufpreis für das günstigere Medikament auch eine Verwaltungsgebühr für die separate Abrechnung mit dem Versicherten. Schließlich bedeutet die neue gesetzliche Regelung auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand, der finanziert werden muss. Zusätzlich müssen Versicherte natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung pro Rezept übernehmen. Damit können sich mitunter erhebliche Mehrkosten ergeben, die Versicherte allein zu tragen haben. Diese Mehrkosten-Regelung wurde im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz festgeschrieben, welches am 01. Januar 2011 in Kraft getreten ist.

Private Krankenversicherung: freie Medikamenten-Wahl inklusive

Im Unterschied zu gesetzlich Versicherten können privat Versicherte in der Regel ihre Medikamente und deren Hersteller frei wählen. Auch Zuzahlungen sind nicht vorgesehen, so dass die private Krankenversicherung ( PKV ) in den meisten Fällen die Kosten für die in Anspruch genommenen Präparate vollständig tragen. Gesetzlich Versicherte, die diesen Luxus ebenfalls genießen wollen, können sich auf Wunsch für eine ambulante Krankenzusatzversicherung entscheiden.

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