Gesetzliche und Private Krankenversicherung übernimmt Kosten der Koloskopie
Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufigeren Todesursachen, obgleich er bei seiner frühzeitigen Behandlung gut heilbar ist. Eine vorbeugende Koloskopie wird ab einem Alter von fünfzig bis fünfundfünfzig Jahren alle fünf bis zehn Jahre empfohlen und sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenkassen bezahlt.
Wenn Anzeichen für eine Darmerkrankung wie anhaltende Durchfälle, plötzliche Gewichtsabnahme oder Blut im Stuhl auftreten, ist eine Darmspiegelung selbstverständlich auch bei jüngeren Patienten bzw. in kürzeren Intervallen angezeigt. Patienten, welche an einer chronischen Darmentzündung leiden, sollen sich je nach Krankheitsverlauf jährlich oder alle zwei Jahre einer Darmspiegelung unterziehen. Alle aus Krankheitsgründen durchgeführte Spiegelungen stellen selbstverständlich Kassenleistungen dar.
Darmspiegelung unter Narkose
Eine Darmspiegelung muss nicht als unangenehm empfunden werden, da der Patient in einen Kurzschlaf versetzt wird. Diese Form der Narkose bewirkt aber, dass nach dem Aufwachen kein Fahrzeug gelenkt werden darf und auch nicht gearbeitet werden soll. Ein Verzicht auf die Kurzschlafnarkose ist dennoch nur äußerst unempfindlichen Patienten zu empfehlen, zumal das Wachsein bei der Untersuchung durch unkontrollierte Bewegungen auch diese erschweren kann. Am Tag vor der Untersuchung darf der Patient nichts essen oder, wenn der Termin erst am Mittag stattfindet, lediglich ein leichtes Frühstück zu sich nehmen. Er verwendet ein starkes Abführmittel und trinkt viel, wobei Milch und rote Getränke nicht erlaubt sind.



















