Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011
Senkung der Versicherungspflichtgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2011 für die Private Krankenversicherung
Die Herabsetzung der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ist in Deutschland einmalig. Nach dem die Reallöhne im Durchschnitt in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise gesunken sind, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, auch die Entgeltgrenzen bzw. die Arbeitsentgeltgrenzen für 2011 ebenfalls anzugleichen. Da für 2011 die Abschaffung der Drei-Jahresfrist als Wartezeit für den Wechsel in die Private Krankenversicherung vorgesehen ist, können erstmals mit Anfang 2011 viele tausend Angestellte und Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn das Einkommen in 2010 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bzw der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Auch die Beitragsbemessungsgrenze 2011 ist im Westen leicht gesunken.
Aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungspflichtgrenze 2011
Mit Wirkung zum 01. Januar 2011 gilt die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro Bruttojahreseinkommen statt der bisherigen 49.950 Euro im Jahr 2010.Dies bedeutet zwar einen geringfügige Senkung, betrifft allerdings einige tausend Arbeitnehmer und Angestellte, die nun in eine PKV wechseln dürfen. Eine Willkommene Gelegenheit für viele Gutverdiener in den gesetzlichen Krankenkassen, auf die ab 2011 eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 auf dann 15,5 Prozent wartet. Eine Private Krankenversicherung ist für Versicherte mit hohem Einkommen meist deutlich günstiger und umfangreicher in den Leistungen.Rechner und Vergleich Private Krankenversicherung
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