Zahnersatz: Kostenerstattung in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnersatz gliedert sich in festsitzende und herausnehmbare Formen auf, unter den fest im Mund verankerten Ersatzzähnen haben Brücken und Kronen die größte Bedeutung. Eine moderne Form des Zahnersatzes stellen Zahnimplantate dar, diese sind sehr kostspielig. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhält der Patient einen Festzuschuss, welcher sich nach den zu ersetzenden Zähnen richtet. Somit richtet sich die Zuzahlung nach der gewünschten Form und Qualität des gewählten Zahnersatzes. Sofern die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt wurden, erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Viele Versicherte haben einen Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, um bei einem erforderlich werdenden Zahnersatz weniger Zuzahlung leisten zu müssen. In der privaten Krankenversicherung entscheidet die vertragliche Vereinbarung über die Höhe der Zahnersatz-Leistungen mit über den zu zahlenden Beitragssatz.