Ein Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung tritt ein, wenn der Versicherte die anfallenden Beiträge nicht fristgerecht an die Krankenversicherung überweist. Diese wird dann das Mahnverfahren einleiten und den Versicherten auffordern, die offenen Beträge zu begleichen.
Kann der Versicherte die offenen Zahlungen nicht leisten, erlischt der Versicherungsschutz, so dass neu eintretende Versicherungsfälle von der Versicherung nicht mehr übernommen werden. Im Fall des Zahlungsverzugs hat die Versicherung zudem das Recht, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.
Werden die rückständigen Zahlungen vom Versicherten vor dem Ausspruch der Kündigung überwiesen, wird der Vertrag trotz vorhandenem Zahlungsverzug fortgesetzt, auch die Leistungen werden unverändert fällig.