Wahl des Krankenhauses in der PKV und GKV

Grundsätzlich ist die Wahl des Krankenhauses frei. Der Arzt ist jedoch gehalten, bei der Einweisung die beiden am nächsten gelegenen und geeigneten Krankenhäuser anzugeben; üblich ist durchaus die Absprache des Hospitals mit dem Hausarzt. Wenn sich der Versicherte für ein anderes Krankenhaus entscheidet, muss er möglicherweise die dadurch entstehenden Mehrkosten selber tragen, wozu neben den Fahrkosten möglicherweise höhere Behandlungskosten gehören. Die Krankenkasse kann die Wahl eines entfernteren Krankenhauses jedoch genehmigen, wenn wichtige Gründe bestehen, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich um Alleinstehende, deren Familienmitglieder in einer anderen Stadt wohnen. Des Weiteren werden religiöse Gründe bei der Entscheidung für ein bestimmtes Hospital in der Regel akzeptiert. In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich die freie Krankenhauswahl.