Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) bezeichnet die Mindesthöhe des Einkommens sozialversicherungspflichtig beschäftigter Angestellter und Arbeitnehmer, um nicht mehr Versicherungspflichtig zu sein und damit in eine private Krankenversicherung (PKV) eintreten zu können. Häufig wird dieser Begriff mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte beträgt im Jahr 2009 48.600 Euro, während diese im Jahr 2010 nochmals auf 49.190 Euro Jahresbruttoeinkommen steigt. Die Versicherungsfreiheit tritt erst ein, wenn das Jahreseinkommen in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Ab 2010 entfällt diese staatliche Regulierung zugunsten einer kürzeren Wartezeit von lediglich einem Kalenderjahr.