Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) bezeichnet die Mindesthöhe des Einkommens sozialversicherungspflichtig beschäftigter Angestellter und Arbeitnehmer, um nicht mehr Versicherungspflichtig zu sein und damit in eine private Krankenversicherung (PKV) eintreten zu können. Häufig wird dieser Begriff mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte beträgt im Jahr 2011 49.500 Euro, während diese im Jahr 2012 nochmals auf 50.850 Euro Jahresbruttoeinkommen steigt.