Versicherungspflicht

Der Begriff der Versicherungspflicht meint zunächst die Verpflichtung, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Ihr unterliegen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht mindestens drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Des Weiteren sind Studenten und Künstler grundsätzlich versicherungspflichtig, sie können auf Antrag jedoch von der Versicherungspflicht befreit werden. Im Falle der Arbeitslosigkeit bleibt die Versicherungspflicht bestehen.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Seit der letzten Gesundheitsreform hat der Begriff der Versicherungspflicht eine weitere Bedeutung erhalten, mit ihm wird in der täglichen Sprache auch die Pflicht jedes Einwohners bezeichnet, eine Krankenversicherung zu besitzen, sofern er nicht anderweitig gegen Krankheitskosten geschützt ist.