Verletztengeld

Das Verletztengeld wird gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unfall zurückzuführen ist. Hierzu zählen überwiegend Arbeits- und Wegeunfälle, aber auch Unfallfolgen, welche bei der Leistung von Hilfsmaßnahmen am Unfallort aufgetreten sind. Da bei der Höhe des Verletztengeldes zehn Prozentpunkte mehr zur Anrechnung kommen als beim Krankengeld und zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit mit berücksichtigt werden, erreicht das Verletzengeld häufig die Höhe des Nettoeinkommens. Sofern die übliche Berechnungsmethode zu dessen Überschreitung führt, wird das Verletztengeld gekappt. Die Auszahlung des Verletztengeldes übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft.