Studenten Krankenversicherung: privat (PKV) und gesetzlich (GKV)

Nach dem Ende der Berechtigung zur Familienmitversicherung müssen Studenten sich selbst in der Krankenversicherung versichern, dabei gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein ermäßigter Beitragssatz. Die Versicherungspflicht endet mit dem Ablauf des vierzehnten Fachsemesters oder dem Vollenden des dreißigsten Lebensjahres. Bezüglich des Alters sind auf Antrag Ausnahmen aus sozialen oder durch den Bildungsweg bedingten Gründen möglich, diese werden vornehmlich bei der Aufnahme des Studiums nach einer Berufstätigkeit und dem späteren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Nicht mehr versicherungspflichtige Studenten können sich freiwillig weiterhin bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch eine private Krankenversicherung für Studenten gibt es mit ermäßigten Beitragssätzen. Die Leistungen entsprechen oft denen der GKV, in einigen Fällen sind sie umfassender.