Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenkasse und Unfallversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben bis zum Jahr 2003 im Todesfall ein Sterbegeld gezahlt, dieses deckte einen Teil der Beerdigungskosten ab. Im Zuge einer umfangreichen Gesetzesänderung wurde diese Leistung ersatzlos gestrichen, so dass gesetzlich Versicherte eine gesonderte Sterbegeldversicherung abschließen müssen, sofern sie ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen ihres Ablebens schützen möchten.Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Höhe der vereinbarten Leistungssumme sowie nach dem Alter der zu versichernden Person bei Abschluss des Vertrages. Bei einem von der gesetzlichen Unfallversicherung zu regulierenden Arbeits- oder Wegeunfalls wird weiterhin ein Sterbegeld ausgezahlt.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das Sterbegeld in einigen Tarifen eingeschlossen, in anderen Fällen lässt sich eine entsprechende Zusatzversicherung vereinbaren.