Stationäre Behandlung und Leistungen
Sofern eine Erkrankung oder ein Unfall nicht von einem Arzt vor Ort behandelt werden kann oder wenn Operationen notwendig werden, wird die stationäre Behandlung im Krankenhaus gewählt. Sie soll eine schnellere Gesundung des Patienten ermöglichen und zur Verbesserung des Gesundheitszustandes führen. Die Behandlung erfolgt in diesem Fall während des Krankenhausaufenthalts des Patienten und ist in der Regel Vertragsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der privaten Krankenvollversicherung.
Auf Wunsch haben gesetzlich Versicherte ebenfalls die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung abzuschließen. Hierbei wird dann unter anderem die Chefarztbehandlung oder aber die Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer ermöglicht. Siehe auch ambulante Behandlung.