Solidaritätsprinzip Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Das Solidaritätsprinzip bezeichnet die Art der Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge richten sich nicht nach dem persönlichen Risiko oder den versicherten Leistungen, sondern sie werden ausschließlich anhand des sozialversicherungspflichtigen Einkommens ermittelt; bei sehr hohen Einkommen greift jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich für alle Mitglieder gleich, sofern diese nicht im Einzelfall auf freiwilliger Basis eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben. Das Solidaritätsprinzip ermöglicht allen Versicherten, über eine Krankenversicherung zu finanziell tragbaren Bedingungen zu verfügen. Der Grundgedanke ist, dass Mitglieder mit einem höheren Bruttoeinkommen solche mit einem geringen Verdienst fördern; die Gesamteinnahmen einer Krankenkasse müssen ihre Gesamtausgaben decken.