Selbstständige Private Krankenversicherung
Selbstständige können sich wahlweise in der privaten (PKV) oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Während die private Krankenversicherung für Selbstständige ihre Beiträge entsprechend der vereinbarten Leistungen sowie des individuellen Risikos berechnet, richtet sich deren Höhe in der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Einnahmen, wobei alle Einkünfte berücksichtigt werden. Die Krankenkasse unterstellt dabei ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von annähernd 3700 Euro. Lediglich beim Nachweis eines geringeren Einkommens reduziert sich die angenommene Vergütung auf etwa 1900 Euro. Selbstständige, welche ein sehr geringes Einkommen haben und ebenso über kein Vermögen verfügen, können eine Reduzierung dieses Beitrages auf etwa 1300 Euro beantragen, dieser Satz gilt generell bei Selbstständigen, die einen Gründungszuschuss beziehen.