Selbstbeteiligung private Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss der Versicherte regelmäßig Zuzahlungen leisten. Zu diesen zählt die Praxisgebühr ebenso wie die Selbstbeteiligung im Krankenhaus und der vom Patienten zu zahlende Anteil an den Kosten für Arzneimittel. Für die Selbstbeteiligung hat der Gesetzgeber Obergrenzen festgelegt, damit kein Versicherter übermäßig durch diese belastet wird. Diese Obergrenze beträgt in der Regel 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch kranke Patienten erhöht sie sich auf zwei Prozent. Sobald die finanzielle Grenze der Selbstbeteiligung erreicht wurde, kann der Versicherte für den Rest des Jahres eine Befreiungsbescheinigung bei seiner Krankenkasse anfordern; er kann aber auch die Erstattung der Überzahlung im Folgejahr beantragen. Die private Krankenversicherung bietet im Gegenzug zu einer Selbstbeteiligung einen ermäßigen PKV Beitrag an.