Private Krankenversicherung PKV mit Selbstbehalt Selbstbeteiligung

Private Krankenversicherungen bieten heute immer häufiger Tarife mit einem Selbstbehalt, oder auch Selbstbeteiligung genannt. Dabei verpflichtet sich der Versicherte, einen Anteil der Krankheitskosten selbst zu tragen. Je nach Vereinbarung wird der Selbstbehalt dabei entweder prozentual oder aber betragsmäßig angegeben. Ist die Höhe des Selbstbehalts überschritten, werden die Kosten wieder von der Privaten Krankenversicherung übernommen.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts reduziert natürlich das Risiko der Krankenversicherung, Beiträge zu zahlen. Daher werden für Tarife mit Selbstbehalt deutlich niedrigere Beiträge als für Tarife ohne Selbstbehalt fällig. Je höher dabei der Selbstbehalt vereinbart wird, desto geringer sind die Beiträge.
Sofern ein Selbstbehalt im laufenden Kalenderjahr bezahlt wurde, kann dieser im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen bei der privaten Steuererklärung angesetzt werden.