Rücklagen bei Versicherungsunternehmen

Unternehmen mit konstantem Eigenkapital sind aufgefordert, Rücklagen zu bilden, die entweder als offene Rücklagen auf einem gesonderten Rücklagenkonto gebucht oder als stille Rücklagen bewertet werden können.
Die Rücklagen dienen insbesondere dem Schutz des vorhandenen Nettovermögens, denn bei eventuellen Verlusten werden zuerst die vorhandenen Rücklagen aufgelöst, bevor das eigentliche Betriebsvermögen in Anspruch genommen wird. Gläubiger erhalten durch hohe Rücklagen auch eine hohe Garantie, denn so können Ansprüche auch im Ernstfall zurückgezahlt werden.
Auch Versicherungsunternehmen müssen Rücklagen für größere Ausgaben bilden. So können gleichzeitig außergewöhnliche Verluste abgefangen werden, die zum Verlust des Nettovermögens und zur außergewöhnlichen Belastung der Versicherten führen können. Die Höhe der zu bildenden Rücklagen ist abhängig von der Höhe der Versicherungsbeiträge, den jeweiligen Ansprüchen der Versicherten sowie der Satzung des Unternehmens.

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