Rooming-in: Krankenhausaufenthalt Kind
Unter dem Begriff Rooming-in wird die Möglichkeit verstanden, im Falle der stationären Aufnahme eines Kindes in ein Krankenhaus ebenfalls ein Elternteil mit aufzunehmen. Dadurch wird die Pflege des Kindes erleichtert, da es sich nicht alleine fühlt, sondern seine übliche Bezugsperson bei sich hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die Mitaufnahme einer Bezugsperson eine Kassenleistung dar, sofern der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. In der privaten Krankenversicherung wird die Aufnahme einer Begleitperson bei der stationären Aufnahme von Kindern üblicherweise nicht bezahlt, einige wenige Kassen bieten die Möglichkeit zu einer entsprechenden zusätzlichen Versicherung an. In anderen Fällen ist sind die Kosten für das Rooming-in direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.