Rentner gesetzliche und private Krankenversicherung

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wenn sie vor dem Eintritt des Rentenalters in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Die organisatorische Abwicklung wird durch die Krankenversicherung der Rentner übernommen, diese leitet die Beiträge des Versicherten sowie den Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse weiter, bei welcher der Neurentner versichert ist. In der privaten Krankenversicherung bleibt ein bestehender Versicherungsvertrag erhalten, der Beitrag vermindert sich jedoch um die Kosten für eine möglicherweise abgeschlossene Krankentagegeldversicherung, welche nicht mehr benötigt wird.
Wenn der Rentner nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss für die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Als Rentner im Sinne der Krankenversicherung gelten neben Beziehern von Altersrente auch Rentenbezieher wegen Erwerbsminderung.

VN:F [1.9.15_1155]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)