Psychotherapie in der PKV und GKV
Die Psychotherapie ist üblicherweise keine von privaten Krankenversicherungen zu erstattende Leistung. Dennoch erstatten die meisten Gesellschaften auf Antrag eine medizinisch notwendige Gesprächstherapie. Voraussetzung dafür ist jedoch zumeist die Bestätigung dieser Notwendigkeit durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Empfehlenswert ist das Einholen einer schriftlichen Zustimmung vor dem Beginn der Behandlung. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Psychotherapie grundsätzlich eine anerkannte medizinische Disziplin, wobei aber nicht alle möglichen Therapieformen anerkannt und kostenmäßig übernommen werden. Eine weitere Einschränkung bei der Übernahme der Behandlungskosten der Psychotherapie besteht hinsichtlich der Diagnosen, für welche sie von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden; die Anzahl der zulässigen therapeutischen Sitzungen ist begrenzt.