Pflegeversicherung private und gesetzliche Krankenversicherung

Die Pflegeversicherung dient der teilweisen Abdeckung von Pflegekosten. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Personen schließen die Pflegeversicherung verpflichtend bei ihrer Krankenkasse ab, während dort freiwillig versicherte Mitglieder für diese auch eine private Pflegeversicherung wählen können. Da die Leistungen der Pflegeversicherung im tatsächlichen Pflegefall die Kosten in den meisten Fällen nicht vollständig decken, ist der freiwillige Abschluss einer ergänzenden Pflegeversicherung ratsam, die entsprechenden Zusatzversicherungen werden von privaten Versicherungen angeboten. Während die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung nach dem Eintrittsalter kalkuliert werden, gilt in der gesetzlichen Pflegeversicherung das Solidaritätsprinzip. Da der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung als prozentualer Zuschlag zur Krankenversicherung berechnet wird, ist für seine Höhe das Einkommen maßgeblich.