Pflegeheim in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
Pflegebedürftige, die nicht in ihren eigenen vier Wänden betreut werden können, wird die Pflege in einem Pflegeheim gewährt. Das Pflegeheim hilft dabei alten oder chronisch Kranken und betreut diese Personen 24 Stunden am Tag. In Deutschland gibt es derzeit rund 11.000 Pflegeheime, in denen rund zwei Millionen Menschen vollstationär betreut werden.
Pflegeheime unterscheidet man in Alten- und spezielle Pflegeheime. Altenheime betreuen dabei in erster Linie ältere Menschen, die in Einzel- oder Doppelzimmern untergebracht werden. Die Betreuung umfasst in Altenheimen nicht nur die pflegerische, sondern auch die hauswirtschaftliche Betreuung. Spezielle Pflegeheime hingegen betreuen schwer Kranke sowie erheblich behinderte Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst gestalten und bewältigen können. Viele dieser Heime sind auf verschiedene Krankheitsbilder spezialisiert.
Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine Unterbringung im Pflegeheim, erhält er die Kosten hierfür anteilig nach Umfang der Pflegebedürftigkeit und der festgelegten Pflegestufe teilweise erstattet. In der Regel werden hierbei 75% der Heimkosten von der Pflegeversicherung übernommen, die Differenz müssen Betroffene selbst tragen. Einzige Ausnahme ist hierbei die seit 2008 geltende Härtefallregelung der Pflegestufe III. Bei diesen Menschen wird eine vollstationäre Pflege aufgrund der Schwere der Erkrankung vorausgesetzt, so dass die Kosten hier in vollem Umfang übernommen werden.