Pflegegeld in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
Das
Pflegegeld bezeichnet eine Leistung der
gesetzlichen Pflegeversicherung für
pflegebedürftige Personen. Diese Gelder werden dann gezahlt, wenn sich der Betroffene anstatt für eine häusliche Krankenpflege für die private Pflege durch Angehörige entscheidet. Die Grundversorgung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung werden dabei durch Angehörige oder aber ehrenamtliche Menschen sichergestellt. Das
Pflegegeld kann dabei grundsätzlich frei verwendet werden, es soll aber der Finanzierung von
Heil- und Hilfsmitteln sowie der Entlohnung der Angehörigen dienen.
Die Höhe des
Pflegegeldes orientiert sich dabei an den drei
Pflegestufen, die von der gesetzlichen
Pflegeversicherung festgestellt wird. Somit soll sichergestellt werden, dass in Abhängigkeit der Schwere der Beeinträchtigung auch die erforderlichen Leistungen überwiesen werden. Im Rahmen der Pflegestufe I beträgt das Pflegegeld aktuell 205 Euro monatlich, Betroffene der Pflegestufe II erhalten 410 Euro pro Monat. Sofern die schwerste Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III festgestellt wurde, wird ein Pflegegeld von monatlich 665 Euro überwiesen.