Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
Die
Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung, um Hilfen der gesetzlichen oder der privaten
Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Als
Pflegebedürftig gelten nach dem Gesetz alle Menschen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder psychischer Erkrankungen ihren gewöhnlichen Alltag oder aber regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Haushalt nicht mehr ausüben können.
Die Einschränkung im Alltag, derentwegen Hilfe in erheblichen oder höherem Maße notwendig ist, muss dabei über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gegeben sein. Die Hilfe im Alltag kann dabei sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden. Je nach Wahl der Pflegeart sowie der Schwere der Pflegebedürftigkeit, die in drei
Pflegestufen unterteilt wird, werden von der
gesetzlichen Pflegeversicherung sowohl Geld- als auch Sachleistungen gewährt.