Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Private Krankenversicherung PKV

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten sozialversicherungspflichtige Angestelle und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, und nach sechs Wochen anhaltender Krankheit von ihrer Krankenkasse. Auch Beamte haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dagegen erhalten alle nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, zu denen z.B. Selbständige und Freiberufler gehören, keine Lohnfortzahlung. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, muss die private Krankenversicherung für Selbständige zusätzlich über eine Krankentagegeldversicherung verfügen. Ab einer bestimmten Dauer der Krankheit und der damit einhergehenden Arbeitsunfhigkeit wird ein festgelegter Betrag an Krankengeld fällig. Die Höhe richtet sich dabei an dem durchschnittlichen Einkommen des Versicherten und soll die finanziellen Folgen der Krankheit abfangen. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, über eine Krankenhaustagegeldversicherung zusätzlich einen Betrag pro Aufenthaltstag im Krankenhaus zu erhalten.