Landwirte Bauern: landwirtschaftliche Krankenkasse
Bei Landwirten besteht eine Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenkasse, es besteht kein Kassenwahlrecht. Die Mitgliedschaft ist eigentlich an einer Mindestgröße der bewirtschafteten Bodenfläche gebunden; wird sie ohne ein weiteres Einkommen unterschritten, ist die Versicherung in der Landwirtschaftskasse dennoch möglich. Die Versicherungspflicht für den landwirtschaftlichen Unternehmer entfällt, wenn dieser als Nebenerwerbslandwirt bereits anderweitig krankenversichert ist. Mithelfende Familienangehörige sind ebenfalls in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, eine vergleichbare Regelung gilt für andere Beschäftigte auf dem Hof. Nach einer eventuellen Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes kann die Versicherung in der landwirtschaftlichen Krankenkasse freiwillig fortgesetzt werden. Eine Besonderheit besteht bei Ehegatten, es gilt immer nur eine Person als Landwirt, während der Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert wird.