Kur in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patienten haben das Recht auf die Erstattung von Kurkosten gegenüber ihrer Krankenkasse, sofern in wenigen Ausnahmefällen nicht die gesetzliche Rentenversicherung als Träger der Kurmaßnahme eintritt. In der privaten Krankenversicherung versicherte Personen haben diesen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich nicht. In der Praxis wirkt sich der fehlende Anspruch für diesen Personenkreis jedoch kaum aus, da der größte Teil der Kuren ohnehin über die Rentenversicherung abgerechnet wird. Für eine als Zusatzversicherung abgeschlossene Krankenhaustagegeldversicherung gilt der Kuraufenthalt in der Regel nicht als Versicherungsfall, so dass keine Leistungen erfolgen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei einigen Verträgen im Fall einer Reha-Maßnahme, wenn diese unmittelbar im Anschluss an die stationäre Behandlung im Akutkrankenhaus angetreten wird.