Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn der Versicherte zu einer anderen Krankenkasse wechseln oder sich künftig privat versichern möchte. Für die private Krankenversicherung (PKV) sind jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen, wie ein regelmäßiges Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, zu beachten. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach einer Bindungsfrist von achtzehn Monaten oder bei der Einführung von Zusatzbeiträgen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, im Falle einer weiterhin bestehenden Versicherungspflicht ist zusätzlich eine Bestätigung der aufnehmenden Krankenkasse erforderlich.Wirksam wird die Kündigung mit Beginn des übernächsten Monats. Die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen ihrerseits über kein Kündigungsrecht.