Kündigung private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung PKV verzichten die Versicherungsgesellschaften grundsätzlich auf das ordentliche Kündigungsrecht, so dass der Versicherungsnehmer nicht zu befürchten braucht, auf Grund der Inanspruchnahme seiner Versicherung den Schutz zu verlieren. Auch bei als Zusatzversicherungen abgeschlossenen Verträgen besteht für die Versicherung das Recht zu einer ordentlichen Kündigung ausschließlich in den ersten drei Vertragslaufzeiten; üblicherweise verzichten sie durch den Vertrag auf dieses. Somit ist eine Kündigung durch die private Krankenversicherung nur dann erlaubt, wenn der Kunde in einem starken Maß mit den Beiträgen in Rückstand gerät oder wenn er wissentlich falsche Angaben gegenüber der Versicherung gemacht hat.