Krankenversichertenkarte

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patienten weisen sich durch die Krankenversichertenkarte als Mitglied ihrer Krankenkasse und als anspruchsberechtigt aus. Da die Karten kein Lichtbild tragen, ist eine missbräuchliche Verwendung recht einfach möglich. In Notfallpraxen soll zusätzlich ein Ausweis vorgelegt werden, auf der anderen Seite besteht gerade in Notfällen auf Grund der ärztlichen Ethik eine grundsätzliche Behandlungspflicht. Geplant ist der Ersatz der bisherigen Krankenversichertenkarte durch die elektronische Gesundheitskarte. Diese kann zugleich als elektronisches Rezept und zur Speicherung von Patientendaten verwendet werden. Aus Datenschutzgründen können die auf ihr gespeicherten Informationen nur ausgelesen werden, wenn zeitgleich der Patient und der Arzt bzw. Apotheker ihren erforderlichen Schlüssel verwenden.