Krankentagegeldversicherung Private Krankenversicherung

Die Krankentagegeldversicherung zahlt den vereinbarten Satz für jeden Tag einer ärztlich bescheinigten Krankheit; im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung ist es dabei unerheblich, ob der Versicherte sich in einem Hospital aufhält oder sich zu Hause auskuriert. Die Krankentagegeldversicherung ist hauptsächlich für Freiberufler und Selbstständige sinnvoll, wenn diese keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
Für Arbeitnehmer, bei denen ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, bieten private Krankenversicherungen Verträge an, bei welchen der Anspruch auf das Krankentagegeld erst nach einer Karenzzeit von sechs Wochen entsteht, für diesen Personenkreis deckt es die Differenz zwischen dem eigentlichen Nettolohn und dem von der Krankenkasse ausgezahlten Krankengeld ab.