Krankenhaus Unterbringng gesetzliche und private Krankenversicherung
Gesetzlich krankenversicherte Patienten zahlen im Krankenhaus für die stationäre Behandlung eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Euro am Tag, diese ist auf maximal achtundzwanzig Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Während privat krankenversicherte Gäste im Krankenhaus im Regelfall im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, erfolgt die Unterbringung bei Kassenpatienten üblicherweise im Mehrbettzimmer. Es besteht jedoch für diesen Personenkreis die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen und ebenfalls die Leistung der gehobenen Unterbringung in Anspruch zu nehmen. In der privaten Krankenkasse ist häufig die Vereinbarung der Chefarztbehandlung enthalten, ein Verzicht auf diese führt zu einer Ermäßigung des Beitrages.