Krankengeld Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer erhalten das Krankengeld von ihrer Krankenkasse, wenn sie mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig sind, dabei werden mehrere aus dem gleichen Grund erfolgende Krankschreibungen zusammengezählt. Die Höhe des Krankengeldes erreicht etwa 75 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in voller Höhe ihrer Bezüge. Bei in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlern erfolgt die Bezahlung des Krankengeldes regelmäßig nach sechs Wochen; es besteht das Wahlrecht auf einen Optionstarif, welcher eine Krankengeldzahlung bereits nach drei Wochen beinhaltet. Andere Freiberufler sowie Selbstständige können bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Wahltarif mit dem Anspruch auf Krankengeld abschließen, wobei die Karenzzeit vertraglich vereinbar ist. In der privaten Krankenversicherung sehen die Tarife üblicherweise kein Krankengeld vor, es wird auf die Möglichkeit zum zusätzlichen Abschluss einer Krankentagegeldversicherung verwiesen.