Kostenerstattung Gesetzliche und Private Krankenkasse

Die Kostenerstattung besagt, dass der Versicherungsnehmer die Kosten einer Heilbehandlung zunächst auslegt und die entsprechende Rechnung bei seiner Versicherung einreicht; diese überweist den Erstattungsbetrag anschließend auf das Konto des Versicherungsnehmers. Während in der privaten Krankenversicherung die Kostenerstattung das grundsätzliche Prinzip darstellt, ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen als Option möglich. Der Vorteil der Kostenerstattung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer einen Einblick in die Höhe der Kosten seiner Krankheit erhält, während die teilweise recht hohen durch den Versicherungsnehmer auszulegenden Beträge als Nachteil betrachtet werden können. In vielen Fällen gewährt der Arzt auf Antrag aber üblicherweise auch eine Ratenzahlung.