Kinderkrankengeld Private Krankenversicherung
Das Kinderkrankengeld ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Leistung, welche die Krankenkasse im Fall der Erkrankung eines Kindes zahlt. Der Anspruch auf diese Leistung beträgt zehn Tage je Kind, bei mehr als zwei Kindern beschränkt er sich jedoch auf fünfundzwanzig Tage im Kalenderjahr; jedoch haben beide Elternteile einen jeweils eigenen Anspruch auf die maximal zulässigen Tage. Voraussetzung für den Anspruch auf das Kinderkrankengeld ist, dass ein Elternteil wegen der Erkrankung des Kindes zu Hause bleiben muss und der Arbeitgeber die ihm eigentlich obliegende Pflicht zur Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen hat. Selbstständige haben grundsätzlich erst ab dem 43. Tag der Erkrankung ihres Kindes Anspruch auf die Auszahlung des Kinderkrankengeldes, einige Krankenversicherungen gewähren dieses aber als freiwillige Leistung bereits von einem früheren Zeitpunkt an.