Kinder und Private Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dieser Zeitraum verlängert sich bis zum dreiundzwanzigsten Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind; im Falle eines Studiums oder einer Schulausbildung sogar bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr. Auf diese Frist wirkt sich die Zeit eines absolvierten Zivil- oder Wehrdienstes verlängernd aus. Sofern Kinder unter achtzehn Jahren eine Berufsausbildung beginnen, tritt auf Grund des dabei erzielten Einkommens in der Regel eine eigene Versicherungspflicht ein. In der privaten Krankenversicherung ist der Abschluss eines eigenen Vertrages für jedes Kind erforderlich, dieser darf nicht verweigert werden. Mehr zu Private Krankenversicherung für Kinder.