Karenzzeit als Wartezeit bei der Private Krankenversicherung
Unter der Karenzzeit wird im Bereich der Krankenversicherung der Zeitraum zwischen dem Eintreten des Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungszahlung verstanden. Während der Karenzzeit muss das Versicherungsunternehmen grundsätzlich keine Leistungen begleichen.
Eine Karenzzeit kann dabei beispielsweise vom Versicherten selbst beantragt werden, der den Leistungsbeginn der privaten Krankentagegeldversicherung erst nach Ablauf von zwei oder drei Wochen benötigt. Auch für die Krankenhaustagegeldversicherung wird häufig eine Karenzzeit vereinbart. Die Dauer der Karenzzeit kann dabei vom Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung frei vereinbart werden. Kurze Karenzzeiten jedoch sorgen oft für höhere Beiträge.
Aber auch die Versicherung kann mitunter eine Karenzzeit vereinbaren, wenn beispielsweise Vorerkrankungen vorhanden sind.