Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG für die Private Krankenversicherung PKV
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze, ist eine gesetzliche Regelung, um den Zustrom von gutverdienenden Arbeitnehmern und Angestellten auf sozialversicherungspflichtiger Basis zu den privaten Krankenversicherungen zu begrenzen. Darin ist festgelegt, über welches Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer oder Angsestellter mindestens verfügen muss, um nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert zu sein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2011 49.500 Euro und ab dem Jahr 2012 bereits 50.850 Euro. Siehe hierzu auch PKV Beitragsbemessungsgrenze.
Die im Jahr 2007 von der Bundesregierung eingeführte Drei-Jahres-Frist ist nun wieder aufgegeben worden. Somit müssen Angestellte und Arbeitnehmer nicht mehr in 3 aufeinanderfolgenden Jahren ein Einkommen oberhalb der JAEG aufweisen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Die Wartezeit wurde auf den Stand vor der Dreijahresfrist von nunmehr einem Jahr verkürzt. Diese Regelung tritt Anfang 2010 wieder in Kraft.