Heilpraktiker in der Privaten Krankenversicherung
Die Behandlung beim Heilpraktiker wird von vielen Menschen als angenehm empfunden, sie erzielt häufig bessere Ergebnisse als diejenige nach schulmedizinischen Regeln. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine Heilpraktikerausbildung üblicherweise nicht übernommen, es besteht jedoch die Möglichkeit zu einer freiwilligen Krankenzusatzversicherung. Die private Krankenversicherung trägt einen großen Teil der bei einer Behandlung durch den Heilpraktiker anfallenden Kosten, wobei die exakte Vertragsgestaltung zwischen den einzelnen Anbietern unterschiedlich ist. Einige Gesellschaften akzeptieren den Heilpraktiker nur bei festgelegten Diagnosen.