Heilmittel in der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung
Während die Begriffe Heilmittel und Arzneimittel früher ohne Bedeutungsunterschied verwendet wurden, gelten als solche ausschließlich nicht-stoffliche Behandlungsmethoden wie die physikalische Therapie, die Logotherapie oder die Ergotherapie. Heilmittel werden vom Arzt verordnet und durch medizinisches Fachpersonal erbracht. Hierzu zählt der Masseur oder medizinische Bademeister ebenso wie der Logopäde. Zunehmende Bedeutung als Heilmittel kommt der Bewegungstherapie zu. Einen weiterer Bestandteil der Heilmittel bildet die medizinische Fußpflege, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten aber nur bei der Diagnose Diabetes. In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patienten zahlen bei der Verordnung von Heilmitteln einen Eigenbeitrag. In der privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Heilmittel im Regelfall übernommen.