Hausarztmodell Gesetzliche Krankenkasse
Beim Hausarztmodell verpflichtet sich der Versicherte, grundsätzlich zunächst zum Hausarzt zu gehen und sich von diesem bei Bedarf zu Fachärzten überweisen zu lassen. In Notfällen oder während der Nichterreichbarkeit des Hausarztes darf er selbstverständlich anderweitige ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Besuch beim Zahnarzt erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Hausarzt, bei den Hausarztmodellen einiger Krankenkassen ist auch der Besuch eines Augenarztes ohne eine Überweisung durch den Hausarzt statthaft. Als Gegenleistung für die Teilnahme an einem entsprechenden Programm ist zumeist der Erlass der Praxisgebühr üblich. Zu beachten ist, dass nicht jeder Allgemeinmediziner am Hausarztmodell teilnimmt und dass bislang nur wenige Kassen ein solches anbieten.